Hotelfaciliteiten

In den nachfolgenden Bestimmungen finden Sie die Hausordnung, die in unserem Hotel gilt. Sie sind verpflichtet, diese Regeln einzuhalten. Bei Verstößen gegen die Hausordnung kann sofort und ohne Rücksicht auf die betroffene Person eine Anzeige bei der Polizei erstattet werden, außerdem wird der Zutritt verweigert.


  • Bei Verlust, Diebstahl oder Beschädigung Ihres Eigentums übernimmt die Hausverwaltung keine Haftung.
  • Das Hotel Grand Canal behält sich das Recht vor, ein Hotelzimmer zu betreten, wenn das Personal dies für notwendig erachtet. Zum Beispiel bei (Verdacht auf) Verstoß gegen die Hausordnung.
  • Im Brandfall nicht in Panik geraten und sofort den nächstgelegenen Feuermelder auslösen. Die Brandschutzordnung liegt an der Rezeption zur Einsichtnahme auf.
  • Es ist verboten, unser Eigentum aus dem Gebäude zu bringen. Im Falle einer Beschädigung und/oder eines Verlustes unseres Eigentums haften Sie für die Reparatur- und/oder Wiederbeschaffungskosten.
  • Wir bitten unsere Gäste, das Zimmer bei der Abreise ordentlich und in normalem Zustand zu hinterlassen. Sollte das Zimmer in einem außergewöhnlich schmutzigen Zustand vorgefunden werden, behalten wir uns das Recht vor, die gesamte oder einen Teil der Kaution zur Deckung zusätzlicher Reinigungskosten einzubehalten. In solchen Fällen kann eine zusätzliche Reinigungsgebühr erhoben werden.
  • Eventuelle Fundgegenstände müssen an der Rezeption abgegeben werden.
  • Unerwünschte Intimitäten und/oder Drohungen werden nicht toleriert.
  • Aus Brandschutzgründen ist das Abbrennen von Kerzen in den Zimmern und Fluren nicht gestattet.
  • Das Rauchen ist im gesamten Hotel NICHT gestattet. Auch der Blick aus dem Fenster ist strengstens verboten! Ein Verstoß gegen dieses Rauchverbot wird mit einer Geldbuße in Höhe von 175,00 € geahndet. Wird durch Rauchen im Zimmer ein Feueralarm ausgelöst, werden Ihnen 275,- € Einsatzkosten der Feuerwehr in Rechnung gestellt.
  • Das Filmen von Mitarbeitern ist nicht gestattet und stellt einen Verstoß gegen Datenschutzgesetze dar.
  • Mit Ihrem Besuch erklären Sie sich mit der Erstellung von Videoaufzeichnungen durch unsere Überwachungskameras einverstanden. Nach Störungen oder Unfällen können die Aufzeichnungen Dritten vorgeführt werden.
  • Das Mitnehmen von Speisen aus dem Frühstücksraum ist nicht gestattet. Das Frühstück muss im Frühstücksraum eingenommen werden.
  • Der Konsum, Gebrauch, Handel oder Besitz von Betäubungsmitteln ist strengstens verboten.
  • Der Einsatz von Lachgas ist im Hotel und auf dem Hotelgelände verboten. Im Falle einer Beschlagnahmung und/oder eines Fundes von Lachgasbehältern sind wir verpflichtet, Ihnen 150,00 € Entsorgungskosten je Behälter in Rechnung zu stellen.
  • Kriminelle Aktivitäten sind strengstens verboten.
  • Der Besitz und/oder das Tragen von Waffen ist in unserem Gebäude allen Personen untersagt. Sollte dies festgestellt werden, werden Polizei und Justiz eingeschaltet.
  • Es ist strengstens verboten, andere Gäste zu belästigen, insbesondere durch laute Musik, unhöfliches Verhalten oder jegliche Form von Lärmbelästigung. Sollten uns Beschwerden anderer Gäste vorliegen, behalten wir uns vor, die Anzahlung einzubehalten und/oder Sie zum Verlassen des Hotels aufzufordern.
  • Der Eigentümer dieses Ortes und/oder die für das Hotel tätigen Personen können nicht für Verletzungen und/oder materielle oder immaterielle Schäden haftbar gemacht werden, die den Besuchern des Ortes entstehen.

 

In allen in dieser Regelung nicht vorgesehenen Fällen entscheidet die Geschäftsleitung des Hotel Grand Canal Delft. Bei Nichtbeachtung dieser Regeln kann die Einschaltung der Polizei und Justiz sowie eine Aufforderung zum sofortigen Verlassen des Geländes erfolgen. Das Hotel behält sich das Recht vor, die Reservierung sofort zu stornieren, ohne den gezahlten Reservierungsbetrag zurückzuerstatten.